Sachmangelhaftung nach der "Schuldrechtsreform 2.0"
Ab dem 01.01.2022 - 20 Jahre nach der letzten großen Schuldrechtsreform - gilt das neue Kaufrecht. Dabei wird der Fokus auf eine weitere Erhöhung des Verbraucherschutzes gerichtet. Das neue Kaufrecht beinhaltet die neue Warenkaufrichtlinie (EU/2019/771) und die Regelungen über die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (EU/2019/770).
AGB werden angepasst.
Auch die AGB (Gebrauchtwagen & Neuwagen) werden nach den neuen Empfehlungen des ZDK angepasst. Diese stehen Ihnen spätestens ab dem 02.01.2022 im System zur Verfügung. Sofern Sie individuelle AGB haben, melden Sie sich noch bei unserem First-Level-Support für eine rechtzeitige Umstellung.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser First-Level-Support unter ticket(at)twos.de oder +49 42 82 - 59 44 0 zur Verfügung.
Oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.